Trinkwasserhygiene durch Gefährdungsbeurteilung anstelle von Unfallursachenforschung


Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Eine sichere, hygienisch einwandfreie Trinkwasserversorgung ist daher unerlässlich.

Trinkwasser kann verderben

Was viele nicht wissen:

Laut Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist dem Immobilieneigentümer, dem Vermieter und auch dem Immobilienverwalter die Verantwortung für den hygienisch einwandfreien Zustand des abgegebenen Trinkwassers übertragen (Organisationsverschulden).

Hygienische Probleme des Trinkwassers – und damit eine Gefährdung unserer Gesundheit – können dann auftreten, wenn die allgemein anerkannten Regeln der Technik bei Planung, Bau und Betrieb nicht eingehalten werden.

Sie als verantwortlicher Betreiber (Unternehmer und sonstiger Inhaber) müssen den Nachweis führen können, dass die Auswahlpflicht, Anweisungspflicht und Überwachungspflicht erfüllt wurden.

Ein Verstoß gegen diese Verkehrssicherungspflichten (BGB § 823) zieht nicht nur zivilrechtliche Haftung (Schadenersatz), sondern kann auch strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen. Alleine die Unmöglichkeit der Aufklärung, wer was konkret unterlassen hat, wird juristisch zu Lasten des Betreibers gewertet.

Hierbei handelt es sich um grobe Fahrlässigkeit, bei der Sie persönlich haftbar gehalten werden können, außerdem besteht kein Versicherungsschutz durch die Gebäudeversicherung (Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen VGB 88 §11 Leistungsfreistellung).

Was kann ich für Sie tun?

Ich als unabhängiger, zertifizierter Sachverständiger (fachkundige Person mit hygienisch technischer Zusatzqualifikation nach VDI/DVGW 6023, Kategorie A) prüfe Ihre Anlage im Hinblick auf den „bestimmungsgemäßen Betrieb“. Der Begriff „bestimmungsgemäßer Betrieb“ umfasst nach DIN 1988-200, DIN EN 806-5, oder VDI/DVGW 6023 regelmäßige Wartungs-, Inspektions-, Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten.

Es geht zum einen um eine lückenlose Dokumentation. Idealzustand ist, wenn die zu erhebende Beschreibung der Anlage mit all ihren Komponenten, Verweisen und Risikobewertungen sauber erfasst und kontinuierlich weiter geführt wird. Dies ermöglicht den einwandfreien Betrieb der Trinkwasser-Installation, hilft aber gegebenenfalls auch bei der Ursachenfindung und kann juristisch entlastend wirken.

Dies bedeutet aber auch, dass die ursprünglich geplante Nutzerfrequenz und Häufigkeit der Trinkwasserentnahme über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes aufrechterhalten werden muss.

Aus diesem Grund muss zusätzlich die Installation in Bezug auf die Verweildauer des Trinkwassers beleuchtet werden. Die kann mittels eines Raumbuches erfolgen, wie es in der VDI/DVGW 6023 beschrieben ist.

Zusammen haben wir dann ein System entwickelt, das Ihnen erlaubt, Ihrer Betreiberpflicht – im Rahmen Ihrer Möglichkeiten – zukünftig nachzukommen.

Ich habe Alles mir Mögliche und Zumutbare getan - was sollte ich mehr tun?

 Und ich kann das auch beweisen: hier meine Anweisungen und meine Nachweise!




     
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